Europäische Journalisten Föderation

Resolutionen

Die Hauptversammlung der Europäischen Journalisten Föderation entscheidet über Anträge und zukünftige Aufgaben. Die Mitgliedsorganisationen, Verbände mit Stimmrecht sowie der Vorstand haben das Recht, Anträge zu stellen. Diese müssen dem Vorstand mindestens einen Monat vor der Haupversammlung eingereicht werden und sind den Mitgliedsverbänden mindestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung zu übermitteln.