{"id":78,"date":"2014-09-23T14:40:05","date_gmt":"2014-09-23T12:40:05","guid":{"rendered":"http:\/\/e-f-j.eu\/?page_id=78"},"modified":"2015-07-13T12:47:44","modified_gmt":"2015-07-13T12:47:44","slug":"rules","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/europeanjournalists.org\/de\/about-efj\/rules\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>EUROP\u00c4ISCHE JOURNALISTEN F\u00d6DERATION (EJF)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Satzung<\/strong><br \/>\nI. Name und Sitz<\/p>\n<p>1. Die Organisation tr\u00e4gt den Namen Europ\u00e4ische Journalisten F\u00f6deration (EJF). Sie hat ihren Sitz in Br\u00fcssel (Belgien), derzeit im Residence Palace, International Press Center, Block C, Rue de la Loi 155, 1040 Br\u00fcssel.<\/p>\n<p>II.<strong> Eigenschaft<\/strong><\/p>\n<p>2.<br \/>\na) Die Europ\u00e4ische Journalisten F\u00f6deration ist ein Zusammenschluss von Journalistengewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden aus Europa, und handelt in \u00dcbereinstimmung mit ihrer Satzung als die regionale Gruppe der Internationalen Journalisten F\u00f6deration.<\/p>\n<p>Sie wurde gegr\u00fcndet, um die Interessen von Journalistengewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden und ihrer Mitglieder innerhalb des beruflichen, \u00f6konomischen, sozialen, kulturellen, rechtlichen und politischen Rahmens in Europa, insbesondere der Europ\u00e4ischen Union und dem Europarat, zu vertreten. Als demokratische Organisation ist sie unabh\u00e4ngig von allen ideologischen, politischen, staatlichen und religi\u00f6sen Einrichtungen. Sie arbeitet in allen europ\u00e4ischen Gebieten, um sich mit Nachdruck f\u00fcr gewerkschaftliche und berufsbezogene Belange einzusetzen, um Presse- und Meinungsfreiheit und die journalistischen Rechte gem\u00e4\u00df Artikel 10 Abs. 1 der Europ\u00e4ischen Menschen-rechtskonvention zu sch\u00fctzen und zu verteidigen.<\/p>\n<p>b) Europa im Sinne dieser Satzung bezeichnet alle Staaten, die Mitglied des Europarats sind.<\/p>\n<p>c) Die Europ\u00e4ische Journalisten F\u00f6deration ist eine Association Internationale sans but lucratif (AiSBL) nach belgischem Recht. Der Verwaltungsausschuss ist verantwortlich f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen der F\u00f6deration als AiSBL.<\/p>\n<p>d) Die Europ\u00e4ische Journalisten F\u00f6deration ist ein autonomer Gewerkschaftsausschuss des EGB (Europ\u00e4ischer Gewerkschaftsbundes) und bei der Europ\u00e4ischen Union als Sozialpartner akkreditiert.<\/p>\n<p>III. <strong>Ziele<\/strong><\/p>\n<p>3. Die F\u00f6deration hat unter anderem folgende Ziele und Aufgaben:<\/p>\n<p>(a) Schutz und St\u00e4rkung der Rechte und Freiheiten aller Journalisten und von Journalistengewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden in Europa;<\/p>\n<p>(b) Verteidigung und F\u00f6rderung gewerkschaftlicher Grunds\u00e4tze und Organisation;<\/p>\n<p>(c) F\u00f6rderung und Verteidigung von Informationsfreiheit, Medienfreiheit und -pluralismus sowie der journalistischen Unabh\u00e4ngigkeit insbesondere durch Forschung und \u00dcberwachung von Verletzungen dieser Freiheiten sowie durch Aktivit\u00e4ten zur Verteidigung von Journalisten und ihrer Arbeit;<\/p>\n<p>(d) Aufrechterhaltung und Verbesserung der professionellen Berufsaus\u00fcbung und die F\u00f6rderung hoher journalistischer Standards, journalistischer Ethik und journalistischer Ausbildung;<\/p>\n<p>(e) Verbesserung und Verteidigung der Sozial- und Arbeitsbedingungen aller Journalisten, angestellt oder freiberuflich, sowie die F\u00f6rderung und Unterst\u00fctzung der Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde bei Tarifverhandlungen und die St\u00e4rkung ihrer Rolle als kollektive Vertretung journalistischer Interessen am Arbeitsplatz;<\/p>\n<p>(f) F\u00f6rderung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden, Unterst\u00fctzung der Gewerkschaftsentwicklung durch die Bildung regionaler Gruppen;<\/p>\n<p>(g) F\u00f6rderung und Erhaltung der redaktionellen Demokratie;<\/p>\n<p>(h) F\u00f6rderung der gesellschaftlichen Rolle von Journalisten und des journalistischen Berufs, insbesondere ihres Beitrags f\u00fcr Demokratie und Freiheit;<\/p>\n<p>(i) F\u00f6rderung der Einf\u00fchrung berufsbezogener und gewerkschaftlicher Aus- und Weiterbildung f\u00fcr Journalisten;<\/p>\n<p>(j) Koordination von Aktivit\u00e4ten, um die Sicherheit von Journalisten zu gew\u00e4hrleisten und Sicherheitstrainings in die Tarifvertr\u00e4ge zwischen Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden und Arbeitgeberorganisationen einzubeziehen;<\/p>\n<p>(k) Ermutigung von Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden den Mitgliedern anderer Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden, die in ihrem Land arbeiten, Wohlwollen entgegenzubringen und Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hrleisten;<\/p>\n<p>(l) enge Zusammenarbeit mit dem EGB und anderen Gewerkschaften und relevanten Nichtregierungsorganisationen und Sozialpartnern im Bereich der Medien, und Information zur F\u00f6rderung der Pressefreiheit;<\/p>\n<p>(m) Aufbau und Pflege von engen Beziehungen mit relevanten internationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen bei der Verfolgung der genannten Ziele;<\/p>\n<p>(n) Einsatz f\u00fcr Urheberrechte und internationale Verg\u00fctungssysteme;<\/p>\n<p>(o) F\u00f6rderung der Gleichbehandlung der Geschlechter und des nicht-diskrimierenden Verhaltens bei ihren Aktivit\u00e4ten und der Geschlechtergleichstellung bei der Besetzung von F\u00fchrungsgremien nach der Satzung zu erreichen.<\/p>\n<p>IV. <strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>4. Alle europ\u00e4ischen Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde der Internationalen Journalisten F\u00f6deration (IFJ) k\u00f6nnen Vollmitglied der Europ\u00e4ischen Journalisten F\u00f6deration werden. Keine Mitgliedsgewerkschaft oder \u2013verband kann Mitglied der Europ\u00e4ischen Journalisten F\u00f6deration werden ohne Mitglied der Internationalen Journalisten F\u00f6deration zu sein.<\/p>\n<p>5. Um Mitglied der Europ\u00e4ischen Journalisten F\u00f6deration zu werden, muss eine Mitgliedsgewerkschaft oder \u2013 verband Voll- oder assoziiertes Mitglied der Internationalen Journalisten F\u00f6deration sein, einen Antrag beim Generalsekret\u00e4r der Europ\u00e4ischen Journalisten F\u00f6deration einreichen und nach Aufnahme durch den Lenkungsausschuss, den Mitgliedsbeitrag nach Artikel 44 dieser Satzung zahlen.<\/p>\n<p>6. Gewerkschaften und Verb\u00e4nde aus nicht-europ\u00e4ischen L\u00e4ndern k\u00f6nnen als EJF Mitglied nach Zustimmung durch den EFJ Lenkungsausschuss und der Best\u00e4tigung durch die n\u00e4chste Generalversammlung oder Jahrestreffen aufgenommen werden.<\/p>\n<p>V. <strong>Generalversammlung und Jahresversammlung<\/strong><\/p>\n<p>7. Die Generalversammlung (GV) ist das h\u00f6chste Beschlussorgan der F\u00f6deration und legt die politischen Leitlinien fest.<\/p>\n<p>8. Die Generalversammlung tritt in der Regel alle drei Jahre vor dem IJF Kongress zusammen. Sie setzt sich aus einem Delegierten der Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde, die stimmberechtigt sind, und den Mitgliedern des Lenkungsausschuss zusammen. Der IJF Pr\u00e4sident und die aus Europa gew\u00e4hlten Mitglieder des IJF Vorstands haben das Recht teilzunehmen. Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde k\u00f6nnen Beobachter senden. Beobachter des EGB und anderer Organisationen k\u00f6nnen eingeladen werden.<\/p>\n<p>9. Der Lenkungsausschuss kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einberufen, falls dreiviertel der Mitglieder des Lenkungsausschusses daf\u00fcr stimmen. Der Lenkungsausschuss beruft eine au\u00dferordentliche General-versammlung ein, wenn die H\u00e4lfte der Mitgliedsgewerkschaften und- verb\u00e4nde dies schriftlich beantragt.<\/p>\n<p>10. Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde haben auf nationaler Basis Stimmen bei der Generalversammlung nach folgender Skala:<\/p>\n<p>bis zu 600 Mitgliedern 2 Stimmen<br \/>\nbis zu 1.200 Mitgliedern 3 Stimmen<br \/>\nbis zu 2.400 Mitgliedern 4 Stimmen<br \/>\nbis zu 4.800 Mitgliedern 5 Stimmen<br \/>\nbis zu 8.000 Mitgliedern 6 Stimmen<br \/>\nbis zu 12.000 Mitgliedern 7 Stimmen<br \/>\nbis zu 15.000 Mitgliedern 8 Stimmen<br \/>\nbis zu 26.000 Mitgliedern 9 Stimmen<br \/>\n\u00fcber 26.000 Mitglieder 10 Stimmen<\/p>\n<p>11. Mitgliedsgewerkschaften und -verb\u00e4nde, die ihren Mitgliedsbeitrag entsprechend den Regeln nicht gezahlt haben, verf\u00fcgen \u00fcber kein Stimmrecht und k\u00f6nnen auch keine Kandidaten f\u00fcr den Lenkungsausschuss vorschlagen.<\/p>\n<p>12. Die Arbeitssprachen der Generalversammlung sind Englisch, Franz\u00f6sisch und Deutsch.<\/p>\n<p>13. Der Lenkungsausschuss bereitet die Tagesordnung der Generalversammlung vor und entscheidet \u00fcber Stimmrechte. Einladung und vorl\u00e4ufige Tagesordnung sind mindestens zwei Monate vor der Generalversammlung an die Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde zu senden.<\/p>\n<p>14. Die Generalversammlung hat eine eigene Gesch\u00e4ftsordnung. Ein Bericht \u00fcber die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung wird unverz\u00fcglich erstellt und an die Mitglieds-gewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde gesendet. Das Protokoll wird vom Lenkungsausschuss best\u00e4tigt. Es wird zu den Akten des Sekretariats genommen.<\/p>\n<p>15. <strong>Die Generalversammlung:<\/strong><br \/>\na) w\u00e4hlt:<br \/>\n&#8211; ein aus drei Personen bestehendes Pr\u00e4sidium zur Leitung der Generalversammlung;<br \/>\n&#8211; eine Wahlkommission.<br \/>\nMitglieder des Pr\u00e4sidiums und der Wahlkommission d\u00fcrfen nicht dem Lenkungsausschuss angeh\u00f6ren oder f\u00fcr diesen kandidieren.<br \/>\nb) beschlie\u00dft die vom Lenkungsausschuss vorgeschlagene Tagesordnung und \u00c4nderungen der Gesch\u00e4ftsordnung und entscheidet \u00fcber die Stimmrechte der Gewerkschaften und Verb\u00e4nde.<br \/>\nc) entscheidet \u00fcber die Zulassung von Dringlichkeitsantr\u00e4gen und erg\u00e4nzt die Tagesordnung um Dringlichkeitsantr\u00e4ge nur bei Zustimmung durch Zwei-Drittel der anwesenden, stimmberechtigten Delegierten. Dringlichkeitsantr\u00e4ge k\u00f6nnen bis zur Er\u00f6ffnung der Generalversammlung gestellt werden.<br \/>\nd) verabschiedet das Protokoll der letzten Generalversammlung bzw. des letzten Jahrestreffen.<br \/>\ne) entscheidet \u00fcber die Mitgliedschaft von Gewerkschaften oder Verb\u00e4nden, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegen\u00fcber der EJF nicht nachgekommen sind.<br \/>\nf) verabschiedet den vom Pr\u00e4sidenten eingebrachten Bericht des Lenkungsausschuss.<br \/>\ng) nimmt die Berichte der Expertengruppen zur Kenntnis.<br \/>\nh) verabschiedet den gepr\u00fcften Jahresabschluss und den Finanzbericht, die vom Schatzmeister eingebracht werden und nimmt den Bericht der Finanzkommission zur Kenntnis.<br \/>\ni) nimmt den T\u00e4tigkeitsbericht des Sekretariats zur Kenntnis.<br \/>\nj) verabschiedet einen Etat f\u00fcr das folgende Jahr und eine Etatplanung f\u00fcr die n\u00e4chsten drei Jahre.<br \/>\nk) entscheidet \u00fcber Antr\u00e4ge zu den Aktivit\u00e4ten der Europ\u00e4ischen Journalisten F\u00f6deration. Stimmberechtigte Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde und der Lenkungsausschuss k\u00f6nnen Antr\u00e4ge stellen. Antr\u00e4ge von Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden m\u00fcssen dem Lenkungsausschuss sp\u00e4testens einen Monat vor der Generalversammlung vorgelegt werden und sind sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Generalversammlung den Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden zuzusenden.<br \/>\nl) entscheidet \u00fcber Antr\u00e4ge zur \u00c4nderung der Satzung der Europ\u00e4ischen Journalisten F\u00f6deration. Diese Antr\u00e4ge m\u00fcssen dem Lenkungsausschuss sp\u00e4testens zwei Monate vor der Generalversammlung vorgelegt werden und sind den Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden sp\u00e4testens einen Monat vor der Generalversammlung zuzusenden. F\u00fcr die Annahme ist die Zustimmung von Zwei-Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Delegierten erforderlich. Die neuen Satzungsvorschriften werden sp\u00e4testens drei Monate nach Ende der Generalversammlung durch den Lenkungsausschuss bekannt gegeben.<br \/>\nm) beschlie\u00dft das Arbeitsprogramm der EJF.<br \/>\nn) entscheidet \u00fcber Einrichtung von Expertengruppen.<br \/>\no) entscheidet \u00fcber die Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr EJF Mitgliedsgewerkschaften und\u2013 verb\u00e4nde f\u00fcr die n\u00e4chste Drei-Jahres-Periode.<br \/>\np) w\u00e4hlt den Pr\u00e4sidenten und den Vize-Pr\u00e4sidenten.<br \/>\nq) w\u00e4hlt die weiteren Mitglieder des Lenkungsausschusses.<br \/>\nr) w\u00e4hlt bis zu vier Ersatzmitglieder f\u00fcr den Lenkungsausschuss.<br \/>\ns) w\u00e4hlt die Mitglieder der Finanzkommission.<br \/>\nt) widerruft, falls erforderlich nach Artikel 23 und 27, das Mandat von Mitgliedern des Lenkungsausschuss.<\/p>\n<p>16. Mitgliedsgewerkschaften oder \u2013 verb\u00e4nde, die eine Generalversammlung oder ein Jahrestreffen ausrichten m\u00f6chten, m\u00fcssen ihre Einladung einschlie\u00dflich der Informationen \u00fcber Anreise, R\u00e4umlichkeiten, Kosten, Bedingungen und Sponsoren sp\u00e4testens sechs Monate vor dem Treffen dem Lenkungsausschuss vorlegen.<\/p>\n<p>17. Zwischen den Generalversammlungen finden Jahrestreffen statt, die sich schwerpunktm\u00e4\u00dfig mit einem der Arbeitsthemen aus dem Arbeitsprogramm der EJF befassen.<\/p>\n<p>18. Die <strong>Jahresversammlung<\/strong> setzt sich zusammen aus je einem Delegierten der stimmberechtigten Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde und den Mitgliedern des Lenkungsausschuss. Der IFJ Pr\u00e4sident und die aus Europa gew\u00e4hlten Mitglieder des IFJ Vorstands haben ein Teilnahmerecht. Die Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde haben das Recht, Beobachter zu senden. Beobachter des EGB und anderer Organisationen k\u00f6nnen eingeladen werden.<\/p>\n<p>19. Die Arbeitssprachen der Jahresversammlung sind Englisch, Franz\u00f6sisch und Deutsch.<\/p>\n<p>20. Die Jahresversammlung wird vom Lenkungsausschuss in Zusammenarbeit mir dem EJF Sekretariat vorbereitet. Die Einladung und eine vorl\u00e4ufige Tagesordnung sind sp\u00e4testens zwei Monate vor dem Jahrestreffen an die Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde zu senden.<\/p>\n<p>21. Die Jahresversammlung im satzungsrechtlichen Teil:<br \/>\na) w\u00e4hlt ein Pr\u00e4sidium zur Leitung des Jahrestreffens und eine Antragskommission.<br \/>\nb) best\u00e4tigt die Tagesordnung und die Stimmrechte der Mitgliedsgewerkschaften und -verb\u00e4nde.<br \/>\nc) entscheidet \u00fcber die Zulassung von dringlichen Angelegenheiten zur Tagesordnung mit der Mehrheit von Zwei-Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Delegierten.<br \/>\nd) verabschiedet das Protokoll der letzten Generalversammlung bzw. des letzten Jahrestreffens.<br \/>\ne) verabschiedet den vom Pr\u00e4sidenten eingebrachten Bericht des Lenkungsausschuss.<br \/>\nf) nimmt die Berichte der Expertengruppen zur Kenntnis.<br \/>\ng) nimmt den T\u00e4tigkeitsbericht des Sekretariats zur Kenntnis.<br \/>\nh) verabschiedet den gepr\u00fcften Jahresabschluss und den Finanzbericht, die vom Schatzmeister eingebracht werden und nimmt den Bericht der Finanzkommission zur Kenntnis.<br \/>\ni) verabschiedet einen Etat f\u00fcr das folgende Jahr.<br \/>\nj) beschlie\u00dft \u00fcber Antr\u00e4ge.<br \/>\nMitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde mit Stimmrecht und der Lenkungsausschuss haben das Recht Antr\u00e4ge einzubringen, die von Interesse f\u00fcr Journalistengewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde in Europa sind. Sie m\u00fcssen dem Lenkungsausschuss sp\u00e4testens einen Monat vor der Jahresversammlung vorgelegt werden und sind sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Jahresversammlung den Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden zuzusenden. Abstimmungen erfolgen nach den gleichen Regeln wie bei der Generalversammlung der EJF. Dringlichkeitsantr\u00e4ge k\u00f6nnen bis zur Er\u00f6ffnung des Jahrestreffen gestellt werden und werden bei Zustimmung von Zwei-Dritteln der stimmberechtigten Delegierten zugelassen. Antr\u00e4ge beim Jahrestreffen k\u00f6nnen nicht auf die EJF betreffen.<br \/>\nk) widerrufen, falls erforderlich nach Artikel 23 und 27, das Mandat von Mitgliedern des Lenkungsausschuss.<\/p>\n<p><strong>Lenkungsausschuss und Verwaltungsausschuss<\/strong><\/p>\n<p>22. Der Lenkungsausschuss ist das Verwaltungsgremium der Europ\u00e4ischen Journalisten F\u00f6deration und das Arbeitsgremium, das f\u00fcr die Koordination und Supervision der Aktivit\u00e4ten der Europ\u00e4ischen F\u00f6deration verantwortlich ist. Es schl\u00e4gt der Generalversammlung ein Arbeitsprogramm vor und ist verantwortlich f\u00fcr die Umsetzung der Beschl\u00fcsse von Generalversammlung und Jahrestreffen. Die Koordination bezieht sich auch auf die IFJ Projektabteilung, soweit Europa betroffen ist.<\/p>\n<p>23. Der Lenkungsausschuss besteht aus neun Mitgliedern und hat ein Mandat von drei Jahren. Sie werden von der Generalversammlung gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl in den Lenkungsausschuss ist maximal f\u00fcr zwei weitere Amtsperioden m\u00f6glich. Vakanzen im Lenkungsausschuss werden von den Ersatzkandidaten in der Reihenfolge der von ihnen erzielten Stimmen bei der letzten Generalversammlung aufgef\u00fcllt. Falls ein Mitglied des Lenkungsausschusses ohne wichtigen Grund an der H\u00e4lfte der Sitzungen innerhalb eines Jahres nicht teilnimmt, kann sein\/ihr Mandat widerrufen und er\/sie durch einen Ersatzkandidaten ersetzt werden.<\/p>\n<p>24. Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde haben das Recht, Delegierte oder Beobachter f\u00fcr die Kandidatenliste vorzuschlagen. Keine Gewerkschaft oder Verband und kein Land kann mehr als einen Vertreter in den Lenkungsausschuss entsenden. Die Kandidatenliste wird einen Monat vor der Generalversammlung geschlossen und den Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden drei Wochen vor der Generalversammlung \u00fcbermittelt. Sie kann zu Beginn der Generalversammlung erneut ge\u00f6ffnet werden, wenn eine qualifizierte Zwei-Drittel-Mehrheit der Delegierten dies beschlie\u00dft. Alle Kandidaten m\u00fcssen als Delegierte oder Beobachter registriert sein und m\u00fcssen \u00fcber ein schriftliches Mandat ihrer Gewerkschaft oder Verbandes verf\u00fcgen, in dem die \u00dcbernahme der aus dem Mandat entstehenden Kosten erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n<p>25. Die Mitglieder des Lenkungsausschuss und die Ersatzmitglieder werden in geheimer Wahl gew\u00e4hlt (siehe 15. A).<\/p>\n<p>26. Das Quorum f\u00fcr jede Sitzunge betr\u00e4gt sechs gew\u00e4hlte Mitglieder oder Ersatzkandidaten. Bei Abstimmungen in allen Angelegenheiten ist eine einfache Mehrheit der Mitglieder f\u00fcr eine Entscheidung erforderlich. Bei Stimmengleichheit steht dem Vorsitzenden die entscheidende Stimme zu.<\/p>\n<p>27. Mitgliedern des Lenkungsausschuss, die ihre Pflichten nach Artikel 24 oder aus anderen Gr\u00fcnden nicht erf\u00fcllen, kann ihr Mandat auf der n\u00e4chsten Generalversammlung oder Jahrestreffen nach einem begr\u00fcndeten Antrag des Lenkungsausschuss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entzogen werden.<\/p>\n<p>28. Der Lenkungsausschuss w\u00e4hlt aus seinen Mitgliedern einen Schatzmeister.<\/p>\n<p>29. Der IJF Pr\u00e4sident und die aus Europa gew\u00e4hlten Mitglieder des IJF Vorstands haben das Recht, an den Sitzungen des Lenkungsausschusses ohne Stimmrecht teilzunehmen.<\/p>\n<p>30. Die Arbeitssprache des Lenkungsausschuss ist Englisch.<\/p>\n<p>31. Der EJF Pr\u00e4sident ist der\/die f\u00fchrende politische Repr\u00e4sentant\/in der EJF. Er\/sie ist f\u00fcr die Umsetzung der Satzung und der Beschl\u00fcsse der F\u00f6deration verantwortlich. Er\/sie vertritt die F\u00f6deration nach au\u00dfen und beruft in Abstimmung mit dem Sekretariat die Sitzungen des Lenkungsausschuss ein und leitet diese.<\/p>\n<p>32. Der EFJ Vizepr\u00e4sident unterst\u00fctzt den Pr\u00e4sidenten in seinen\/ihren Aufgaben und vertritt ihn\/sie im Fall der Verhinderung.<\/p>\n<p>33. Sollte der Vizepr\u00e4sident den Lenkungsausschuss innerhalb der dreij\u00e4hrigen Wahlperiode verlassen, w\u00e4hlen die Mitglieder des Lenkungsausschusses einen neuen Vizepr\u00e4sidenten aus ihrer Mitte. Die Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Lenkungsausschuss.<\/p>\n<p>34. Der Schatzmeister \u00fcberwacht die finanzielle Entwicklung der EJF und berichtet dem Lenkungsausschuss, der Generalversammlung und dem Jahrestreffen.<\/p>\n<p>35. Pr\u00e4sident, Vize-Pr\u00e4sident und Schatzmeister bilden den Verwaltungsausschuss der EJF. In Zusammenarbeit mit dem Sekretariat bereiten sie die Tagesordnung f\u00fcr die Sitzungen des EJF Lenkungsausschusses vor. In dringenden Angelegenheiten treffen sie die Entscheidungen, \u00fcber die sie so schnell wie m\u00f6glich den Lenkungsausschuss informieren. Sie vertreten die EJF gegen\u00fcber Dritten und sind befugt, die EJF in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.<\/p>\n<p>VII. <strong>Finanzkommission<\/strong><\/p>\n<p>36. Aufgabe der Finanzkommission ist die \u00dcberpr\u00fcfung der EJF Finanzen. Die Finanzkommission berichtet an die Generalversammlungen und gibt den Jahresversammlungen einen Statusbericht.<\/p>\n<p>37. Die Finanzkommission besteht aus drei ehrenamtlichen Kassenpr\u00fcfern. Kein Mitglied kann einem anderen Wahlgremium der EJF angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>VIII. <strong>Generalsekret\u00e4r und Sekretariat<\/strong><\/p>\n<p>38. Der Generalsekret\u00e4r wird vom Lenkungsausschuss ernannt. Er\/ Sie ist Mitglied des Lenkungsausschuss ohne Stimmrecht.<\/p>\n<p>39. Mitarbeiter werden vom Generalsekret\u00e4r nach Zustimmung durch den Lenkungsausschuss ernannt. Die Mitarbeiter sind gegen\u00fcber dem Generalsekret\u00e4r verantwortlich und haben das Recht an den Sitzungen des Lenkungsausschuss, den Generalversammlungen und den Jahrestreffen ohne Stimmrecht teilzunehmen.<\/p>\n<p>IX. <strong>Expertengruppen<\/strong><\/p>\n<p>40. Die EFJ -Expertengruppen sind die Arbeitsgremien des Lenkungsausschusses. Der Lenkungsausschuss beruft deren Mitglieder und entscheidet \u00fcber die Ziele und Aufgaben der Arbeit. Die Expertengruppen sind offen f\u00fcr Experten von au\u00dferhalb Europas.<\/p>\n<p>41. Die Mitglieder m\u00fcssen Experten\/ Expertinnen sein, die von den Mitgliedsgewerkschaften oder \u2013verb\u00e4nden vorgeschlagen werden, die die aus der Funktion folgenden Kosten tragen.<\/p>\n<p>42. Die Expertengruppen arbeiten aufgrund eines Mandats und m\u00fcssen dem Lenkungsausschuss mindestens zweimal j\u00e4hrlich Bericht erstatten. Sie berichten ebenfalls an die Generalversammlung und das Jahrestreffen. Die Expertengruppen stellen in Zusammenarbeit mit dem europ\u00e4ischen B\u00fcro relevante Informationen auf der IJF\/EJF-Webseite zur Verf\u00fcgung. Die Arbeitssprache wird von den Mitgliedern der Expertengruppen aus Deutsch, Englisch oder Franz\u00f6sisch gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>X. <strong>Finanzen<\/strong><\/p>\n<p>43. Die Aktivit\u00e4ten der EJF werden durch den EJF Mitgliedsbeitrag, einem Beitrag der IJF und anderen Quellen finanziert. Das Finanzjahr der EJF dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.<\/p>\n<p>44. Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde bezahlen einen von der Generalsversammlung festgelegten Beitrag. Die Beitr\u00e4ge sind j\u00e4hrlich sp\u00e4testens bis zum 30. April zu zahlen. Mitgliedsgewerkschaften und \u2013verb\u00e4nde die w\u00e4hrend des laufenden Jahres aufgenommen werden, zahlen einen anteiligen Beitrag f\u00fcr die Restperiode des laufenden Jahres.<\/p>\n<p>45. Aktivit\u00e4ten des EJF Arbeitsprogramm und die von der Generalversammlung oder dem Jahrestreffen beschlossenen Aktivit\u00e4ten k\u00f6nnen \u2013 nach Abstimmung mit dem Lenkungsausschuss \u2013 von der IJF Projektabteilung finanziert und ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>46. Gewerkschaften und Verb\u00e4nde, die ihre Beitr\u00e4ge nicht gezahlt haben oder keine Beitragsreduzierung oder sonstige Vereinbarung mit dem Lenkungsausschuss getroffen haben, wird ihre Mitgliedschaft durch die Generalversammlung gek\u00fcndigt. Nach Zahlung der ausstehenden Beitr\u00e4ge k\u00f6nnen sie wieder als Mitglied in die Europ\u00e4ische Journalisten F\u00f6deration aufgenommen werden.<\/p>\n<p>XI. <strong>Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>47. Die Europ\u00e4ische Journalisten F\u00f6deration kann nur durch einen Beschluss einer Generalversammlung aufgel\u00f6st werden, die eigens zu diesem Zweck einberufen wird und bei der mindestens dreiviertel der EJF Mitglieder anwesend sind. Eine Abstimmung \u00fcber die Aufl\u00f6sung der EJF erfordert eine Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen. Im Falle der Aufl\u00f6sung entscheidet die Generalversammlung \u00fcber die Zuwendung der Finanzmittel an geeignete Gewerkschaftsarbeit innerhalb der IFJ.<\/p>\n<p>XII. <strong>Verschiedenes<\/strong><\/p>\n<p>48. Angelegenheiten, die in dieser Satzung nicht geregelt sind, werden von der Generalversammlung oder, falls erforderlich, vom Jahrestreffen entschieden.<\/p>\n<p>49. Die Satzungsbestimmungen sind entsprechend dem belgischen Gesetz vom 27. Juni 1921 (Titel III) gestaltet worden und sollen jederzeit so ausgelegt werden, dass die Aufgaben und Ziele der F\u00f6deration bestm\u00f6glich gewahrt und gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<p>50. \u00c4nderungen der Satzung werden zum Royal Assent vorgelegt und im Anhang des Moniteur Belge in \u00dcbereinstimmung mit belgischem Recht ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p><em>Verabschiedet in Bergamo, 2012<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EUROP\u00c4ISCHE JOURNALISTEN F\u00d6DERATION (EJF) Satzung I. Name und Sitz 1. Die Organisation tr\u00e4gt den Namen Europ\u00e4ische Journalisten F\u00f6deration (EJF). Sie hat ihren Sitz in Br\u00fcssel (Belgien), derzeit im Residence Palace, International Press Center, Block C, Rue de la Loi 155, 1040 Br\u00fcssel. II. Eigenschaft 2. a) Die Europ\u00e4ische Journalisten F\u00f6deration ist ein Zusammenschluss von Journalistengewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden aus Europa, und handelt in \u00dcbereinstimmung mit ihrer Satzung als die regionale Gruppe der Internationalen Journalisten F\u00f6deration. Sie wurde gegr\u00fcndet, um die Interessen von Journalistengewerkschaften und \u2013verb\u00e4nden und ihrer Mitglieder innerhalb des beruflichen, \u00f6konomischen, sozialen, kulturellen, rechtlichen und politischen Rahmens in Europa, insbesondere&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":8,"menu_order":3,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-78","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/europeanjournalists.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/78","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/europeanjournalists.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/europeanjournalists.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/europeanjournalists.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/europeanjournalists.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=78"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/europeanjournalists.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/78\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2049,"href":"https:\/\/europeanjournalists.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/78\/revisions\/2049"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/europeanjournalists.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/europeanjournalists.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=78"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}