Europäische Journalisten Föderation

Ja zur Pressefreiheit: Bundesverfassungsgericht erklärt weltweite Massenüberwachung durch den Nachrichtendienst für verfassungswidrig

JOHN MACDOUGALL / AFP

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärt. Das maßgebliche BND-Gesetz missachte die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne. Bei der Neufassung des BND-Gesetzes müsse der Gesetzgeber beachten, dass eine anlasslose Auslandsüberwachung nur in eng begrenzten Fällen möglich sei. Auch müssten verletzliche Personengruppen wie Journalist*innen besonders geschützt werden. Die gezielte Überwachung Einzelner sei an höhere Hürden zu knüpfen. Weiter müsse die Auslandsüberwachung wesentlich effektiver durch unabhängige Gremien mit eigener Budgethoheit kontrolliert werden. Das Urteil setzt damit neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Freiheit der Presse.

Anlass für die Entscheidung war eine Verfassungsbeschwerde, die ein Bündnis aus der Deutschen Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) in ver.di, dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV), mehrerer ausländischer Investigativ-Journalisten, Reporter ohne Grenzen (RSF), Journalistennetzwerk n-ost, netzwerk recherche und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)  eingereicht hatte. Der Fall warf unter anderem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland überhaupt an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht für Artikel 10 des Grundgesetzes nun unmissverständlich bejaht.

“In Zeiten, in denen Grundrechte, auch durch den Staat, immer wieder verletzt oder eingeschränkt werden, ist diese Feststellung ein ganz wichtiges Signal”, sagt Cornelia Berger, Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di. “Das stärkt die Pressefreiheit und damit auch unsere Demokratie.”

“Wir sind froh, dass die Pressefreiheit und der Informantenschutz auf die Art und Weise aus Karlsruhe gestärkt wurden.” sagte der DJV.

Mehr Informationen inklusive der Verfassungsbeschwerde, über die entschieden wurde.

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