Europäische Journalisten Föderation

EU Entwurf zu e-evidence: Pressefreiheit nicht der Verbrechensbekämpfung opfern


Die Europäische Journalisten-Föderation (EJF) zusammen mit ihren Mitgliedsorganisation, so auch in Deutschland, dem Deutschen Journalisten-Verband und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) haben an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments appelliert, dem EU-Entwurf einer E-Evidence-Verordnung in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen.

Die Verordnung regelt die Herausgabe und Sicherung elektronischer Beweismittel in Strafsachen durch die nationalen Ermittlungsbehörden. Aus Anlass der bestehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parliament und dem Ministerrat weisen mehrere Medienunternehmen und -verbände, darunter der DJV und dju in ver.di, in einer gemeinsamen Stellungnahme auf die Gefahren für die Presse- und Rundfunkfreiheit hin. „Bei den Bemühungen um eine Verbesserung der Herausgabe und Sicherung für elektronische Beweismittel in Strafsachen muss der Schutz der freien und unabhängigen Berichterstattung durch die Medien in Europa sichergestellt werden“, heißt es in der Stellungnahme wörtlich.

Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit und eine Prüfung möglicher Grundrechtseinschränkungen sind nicht ausreichend vorgesehen, weshalb Presse- und Rundfunkfreiheit in Gefahr geraten können. Aus Sicht der Medienunternehmen und -verbände müssen alle journalistischen Aktivitäten von Schutzmaßnahmen, Immunitäten und Privilegien umfasst werden.

Die gemeinsame Stellungnahme ist hier abrufbar.
Die EJF hat sich mit europäischen Medienorganisationen zusammengetan und seit Jahren nun für eine journalistische Ausnahme plädiert bzw. Änderungsvorschläge, die teilweise auch von der Berichterstatterin des Europäischen Parlamentes Brigitte Sippel übernommen wurden, siehe hier.