Europäische Journalisten Föderation

Deutschland: Gesetzesentwurf garantiert keinen ausreichenden Schutz für Whistleblower

Anonym - Symbolbild
Picture Credits: Getty Images

Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes der Bundesregierung schützt Whistleblowing nicht ausreichend, kritisiert ein Medienbündnis aus deutschen Gewerkschaften und Medienunternehmen. Die Europäische Journalisten Föderation (EJF) unterstützt die Forderungen ihrer deutschen Mitglieder, des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) und der Deutschen Journalisten-Union (dju in ver.di), nach einer Verschärfung des Gesetzesentwurfs.

Am 29. September 2022 debattierte der Bundestag erstmals über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der im Rahmen des Umsetzungsprozesses der EU-Richtlinie in deutsches Recht, Whistleblower besser vor Repressalien schützen soll.

Der Gesetzesentwurf wurde noch in der Ressortabstimmung im Gesetzgebungsverfahren abgeschwächt und so, laut des Medienbündnisses “mit unzureichendem Schutz für Whistleblowing” in den Bundestag übermittelt.

Im Wesentlichen lautet dieKritik des Medienbündnisses:

  • Die Ermöglichung anonymer Hinweise ist nicht verpflichtend;
  • Das Gesetz umfasst einen zu kleinen sachlichen Anwendungsbereich, sodass es für potenzielle Hinweisgeber und -geberinnen undurchsichtig wird, inwiefern sie sich auf den Schutz des Gesetzes verlassen können. Der Schutz des Gesetzes umfasst insbesondere…
    • nur illegales, nicht aber illegitimes (z.B. moralisch fragwürdiges) Verhalten
    • nur „Verstöße“, nicht aber den „Verdacht von Verstößen“
    • nicht die besonders praxisrelevanten Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
    • nur die Informationsweitergabe an ein Medium, wenn eine erfolglose organisationsinterne Offenlegung vorausging

„Der Gesetzesentwurf schafft nicht die nötige Sicherheit und wird in dieser Form verhindern, dass relevante Informationen bekannt werden“, kritisiert das Medienbündnis.

In ihrer Begründung führt die Bundesregierung aus, dass mit dem Entwurf der bisher lückenhafte und unzureichende Schutz von Hinweisgebern und -geberinnen erweitert werden soll. Es sollen sowohl interne als auch externe Meldewege eingerichtet werden, um Hinweise auf Verstöße innerhalb eines Unternehmens oder einer Behörde entgegenzunehmen.

Das Medienbündnis hält die Absicht, den Schutz von Whistleblowern zu verbessern, für wichtig, da dies zum Schutz der Quellen von Journalisten und Journalistinnen führen wird. Allerdings seien die Möglichkeiten der zugrundeliegenden EU-Richtlinie “noch lange nicht ausgeschöpft”. Der Gesetzesentwurf biete nicht die notwendigen Schutzvorkehrungen:

„Missstände und Skandale gehören an die Öffentlichkeit. Journalistinnen und Journalisten und ihre Quellen brauchen eine allgemeinverständliche Gesetzgebung, die Hinweisgebende vor Strafverfolgung und Vertragsstrafen schützt. Es ist ein Gesetz notwendig, das der Transparenz und dem öffentlichen Interesse Rechnung trägt.“

Das Medienbündnis besteht aus folgenden Gewerkschaften und Medienunternehmen:

DJV, dju in ver.di, BDZV, Deutschlandradio, MVFP, VAUNET, ARD, ZDF, Deutscher Presserat.

Der Gesetzesentwurf wurde nach der Aussprache im Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.